Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde für seine Rolle als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte zur Steuerhinterziehung verurteilt. Dies markiert einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung des Skandals.
Hanno Berger wurde bereits zweimal schuldig gesprochen: zu acht Jahren Haft vom Landgericht Bonn und zu acht Jahren und drei Monaten vom Landgericht Wiesbaden. Die rechtskräftige Bestätigung des zweiten Urteils durch den Bundesgerichtshof bedeutet, dass Berger mit einer Gesamtstrafe von mehr als acht Jahren Haft rechnen muss.
Die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen wurde angeordnet, was zeigt, dass die Gerichte konsequent gegen die unrechtmäßig erlangten Gewinne vorgehen. Diese Maßnahme zusammen mit den Zusatzstrafen verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Justiz im Umgang mit Steuervergehen im Cum-Ex-Skandal.